SPD-Beschlussvorschlag

Klimaneutraler Neubau
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SPD-Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Kriterien für die Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke dahingehend zu ergänzen, dass aus Gründen des Klimaschutzes bei der Wärmeerzeugung die Verwendung fossiler Energieträger nicht zulässig ist. Diese Bedingung ist im notariellen Kaufvertrag festzuschreiben.

Als Fraktion Wählergemeinschaft Bürgerdialog haben wir dem SPD Vorschlag zugestimmt, weil damit klimaneutraler Neubau erreicht wird und das ist eines unserer politischen Ziele. Aber es geht hier nicht nur um unser politisches Ziel, sondern auch um eine Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Kranenburg. Dieses Konzept wurde zusammen mit Interessenvertretern, Politikern, Facharbeitern und Bürger*innen 2017 fertigstellt. Darin wurde festgelegt welche Klimaziele (5) erreicht werden sollen, in welchen Handlungsfeldern (7) und mit welchen Maßnahmen (35). Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs trägt bei Realisierung der angenommen Randbedingungen, zur Verbesserung der Energie- und CO2-Situation der Gemeinde Kranenburg bei.

Eines der 7 Handlungsfelder ist das „Energieeffiziente Bauen“, welches viele Optionen zur Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerung und zur Nutzung regenerativer Energieträger bietet. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches wurde der § 9 „Inhalt des Bebauungsplanes“ neu gefasst. Es ist nunmehr möglich, Gebiete festzusetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden. Aufgrund dieser Regelung ist es möglich Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, auszuschließen.

Im Baugebiet „Auf dem Poll“ hat die Gemeinde auch schon klimatadaptive Festsetzungen aufgenommen. So ist die Firstrichtung/Aufstellung beschränkt, so dass diese für die aktive Solarenergienutzung optimiert ist und die Häuser nach Süd-Ost und Süd-West ausgerichtet sind; müssen Garagen eingegrünt werden, so dass der Anteil grün gesteigert wird; und müssen Vorgärten bepflanzt werden, so dass Steingärten verhindert werden, die Versiegelung reduziert wird und die Versickerung von Regenwasser erhöht wird.

Im Bebauungsplan „Hasenpütt“ behält sich die Gemeinde Kranenburg vor, bei der Grundstücksvergabe ausschließlich eine verbindliche Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien zu berücksichtigen.

Wir können nicht weiter machen wie bisher. Fossile Energieträger sind nicht nachhaltig. Was die Wärmeversorgung von Neubauten im Ein- und Zweifamilienhaus Sektor angeht, werden seit geraumer Zeit nur noch wenige Heizungsanlagen verbaut, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Rund 2/3 der Neubauten beinhalten stattdessen Wärmepumpen.

Das Energie- und Klimaschutzkonzept der Gemeinde Kranenburg ist ein wichtiger Baustein für die Bündelung der bisherigen Aktivitäten und zum Ausbau des weiteren Engagements für den Klimaschutz. Fossile Energieträger gehören nicht mehr dazu. Deswegen haben wir uns von der Fraktion Wählergemeinschaft für den SPD-Beschlussvorschlag entschieden. Für die nächsten Generationen, die nach uns kommen.

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