Antrag: Auftragsvergabe Leitlinien Bürgerbeteiligung
28.07.2023
Ausschreibung der Leitlinie auf Basis einer funktionalen Ausschreibung...
Ausschuss Bürgeranliegen und Strukturfragen
An den Ausschussvorsitzenden
Herrn J. Franken
Kranenburg, den 28. Juli 2023
Antrag: Auftragsvergabe Leitlinien Bürgerbeteiligung
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
nachdem der Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juni 2023 die Auftragsvergabe zur Erstellung der Leitlinien für die freiwillige Bürgerbeteiligung und Begleitung einer Projektgruppe nicht vergeben hat, beantragt die Wählergemeinschaft Bürgerdialog eine erneute Ausschreibung der Leitlinie auf Basis einer funktionalen Ausschreibung, wobei die Angebote auf Leistung (Qualität) und Preis bewertet werden sollen.
Begründung
Die Verwaltung und die Mehrheit der Ratsmitglieder hatten sich in der letzten nicht öffentlichen Ratssitzung 2022 geeinigt, nur den Preis als Kriterium für eine Vergabe heranzuziehen. Die vier Büros sind allerdings sehr verschieden was die Mitarbeiteranzahl betrifft und die Ansätze, wie der Leitfaden entwickelt werden soll. So haben beispielsweise Agenturen, die mehrere Büroräume und eine höhere Mitarbeiterzahl haben, höhere Stundensätze als Agenturen, die selbstständig von Zuhause arbeiten. Mit dem alleinigen Kriterium Preis benachteiligen wir Büros, die höhere Stundensätze haben. Wir wollen nicht das billigste Büro, sondern das Büro mit dem besten Preis-/ Leistungs(Qualitäts) Angebot. Neben dem Preis muss auch die Qualität beurteilt werden.
Daher schlagen wir vor, Angebote mindestens nach folgender Verteilung zu bewerten:
a) Leistung (Qualität): 50%
b) Preis: 50%
Der Rat hatte am 7. Oktober 2021 einstimmig die grundsätzliche Erarbeitung und Erstellung eines Konzeptes zur informellen Bürgerbeteiligung beschlossen. Die Mittel in Höhe von 60.000 Euro wurden im Haupt- und Finanzausschuss vom 1.12.2022 festgesetzt für das Jahr 2023.
Erfolgsaussichten Bürgerbeteiligung
Die Erfolgsaussichten von Bürgerbeteiligungen hängen stark von einer professionellen und umsichtigen Vorbereitung des gesamten Verfahrens ab. Ein Beteiligungsverfahren, auch wenn es ein informeller Dialog ist, braucht verlässliche Regeln, die von den Akteuren akzeptiert und beachtet werden. Dieser Rahmen sollte jedoch nicht bei jedem neuen Beteiligungsprojekt neu verhandelt werden müssen. Stattdessen qualitative und prozessuale Standards für Beteiligung aufstellen - mittels Leitlinien, die den Charakter einer Selbstverpflichtung besitzen.
Mit einem so gestalteten rechtlich-organisatorischen Rahmen schafft eine Kommune dreierlei: Erstens existiert damit für jedes konkrete Beteiligungsverfahren ein verbindliches und verlässliches Grundgerüst – die Leitlinien. Das gibt Sicherheit und spart Arbeit. Zweitens sendet eine Kommune das Signal aus, Beteiligung dauerhaft ermöglichen zu wollen. Das ist psychologisch wertvoll, weil es die Bürgerschaft generell zur Teilnahme am Gemeinwesen motiviert und eine Kommune über ihre Grenzen hinaus attraktiv macht. Und drittens, institutionalisiert eine Kommune die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung.
Anlage 1:
Leistungsverzeichnis
Anlage 2:
Bürgerbeteiligung in Kommunen verankern
Mit freundlichen
Grüßen
S. van der Zweep
Fraktionsvorsitzende Wählergemeinschaft Bürgerdialog